Geschäftsgeheimnisse
Geschäftsgeheimnisse im EU Data Act schützen
Der Data Act öffnet den Zugang zu Produktdaten — zwingt Sie aber nicht, Ihre Geschäftsgeheimnisse ungeschützt herauszugeben. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Daten teilen und dabei vertrauliche Informationen schützen, sowie die engen Fälle, in denen Sie sie zurückhalten dürfen.
Zugang vs. Vertraulichkeit
Der Data Act wägt bewusst zwei Ziele ab: Nutzern und Dritten Zugang zu den Daten zu geben, die ein vernetztes Produkt erzeugt, und die Geschäftsgeheimnisse zu schützen, die diese Daten enthalten können. Sie dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht pauschal als Grund nutzen, um den Zugang zu verweigern — aber Ihnen stehen Schutzmaßnahmen zu, bevor diese Daten Ihre Kontrolle verlassen.
Der Mechanismus verläuft über die Artikel 4 (Nutzerzugang) und 5 (Weitergabe an Dritte): identifizieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist, vereinbaren, wie es geschützt wird, und erst dann teilen.
Wie die Schutzmaßnahme funktioniert
Zuerst müssen Sie (oder der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses) festlegen, welche Daten als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, auch in den entsprechenden Metadaten. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Empfänger verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit vor der Offenlegung zu wahren — zum Beispiel Geheimhaltungsvereinbarungen, Zugangskontrollen, sichere Verarbeitungsumgebungen oder Mustervertragsklauseln.
Sobald diese Maßnahmen bestehen, werden die Daten — einschließlich der Geschäftsgeheimnisse — geteilt. Der Schutz begleitet die Daten über den Vertrag, statt sie unter Verschluss zu halten.
Wann Sie zurückhalten oder ablehnen dürfen
Wird keine Einigung über Maßnahmen erzielt oder setzt der Empfänger sie nicht um bzw. untergräbt die Vertraulichkeit, dürfen Sie die Weitergabe der als Geschäftsgeheimnis gekennzeichneten Daten zurückhalten oder aussetzen — und Sie müssen den Empfänger informieren und die zuständige Behörde benachrichtigen. In Ausnahmefällen, in denen Sie nachweisen können, dass Ihnen trotz der Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schwerer wirtschaftlicher Schaden aus der Offenlegung entsteht, dürfen Sie einen bestimmten Antrag im Einzelfall ablehnen.
Praktische Schutzmaßnahmen
Maßnahmen, die Sie vor dem Teilen vereinbaren können
Geheimhaltungsvereinbarungen
NDAs oder Vertragsklauseln, die begrenzen, wie der Empfänger die Daten nutzen und offenlegen darf.
Zugangskontrollen
Strenge Zugangsprotokolle, Authentifizierung und Protokollierung, sodass nur befugte Personen die Daten sehen.
Sichere Umgebungen
Sichere Datenräume oder kontrollierte Verarbeitungsumgebungen statt eines rohen Massenexports.
Standards und Vorlagen
Technische Standards, Verhaltenskodizes oder die Mustervertragsklauseln der Kommission.
Vorbereiten
So schützen Sie Geschäftsgeheimnisse in der Praxis
Geschäftsgeheimnisse erfassen
Ermitteln Sie, welche Produkt- und Dienstdaten als Geschäftsgeheimnisse gelten, und kennzeichnen Sie sie in den Metadaten.
Standardmaßnahmen vorbereiten
Halten Sie NDAs, Zugangskontrollen und Klauseln bereit, damit Sie sie auf Anfrage schnell vereinbaren können.
Einen Anfrageprozess festlegen
Legen Sie fest, wie Sie Maßnahmen vereinbaren und wann ein Zurückhalten oder Aussetzen gerechtfertigt ist.
Ihre Begründung dokumentieren
Halten Sie fest, warum Sie zurückgehalten oder abgelehnt haben — Sie müssen es gegebenenfalls gegenüber der zuständigen Behörde begründen.
Ihre Betroffenheit prüfen
Sehen Sie, wie gut Ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt sind
Beantworten Sie einige Fragen für eine kostenlose Einschätzung, ob Ihre Schutzmaßnahmen bei der Datenweitergabe dem Data Act entsprechen.