Transparenz
Bewertungsmethodik
Diese Seite erläutert genau, wie die Data Act Checker-Bewertung funktioniert, wie jede Frage einer bestimmten Bestimmung der Verordnung (EU) 2023/2854 zugeordnet wird und wie der Compliance-Score und die Ergebnisse in Ihrem Bericht abgeleitet werden.
Rechtsgrundlage
Die Bewertung basiert auf der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. September 2023 (ABl. L, 2023/2854).
Die Verordnung gilt vollständig ab dem 12. September 2025. Verweise auf bestimmte Artikel und Erwägungsgründe beziehen sich auf die veröffentlichte Fassung der Verordnung.
Was die Bewertung abdeckt
Die Bewertung ist um sechs Pflichtmodule strukturiert, die direkt aus der Kapitelstruktur der Verordnung abgeleitet sind. Jedes Modul wird nur angezeigt, wenn es für den in den Profilfragen identifizierten Unternehmenstyp relevant ist.
Modul A — Produktdatenzugang (Art. 3–4)
Deckt die Verpflichtung von Herstellern vernetzter Produkte ab, die durch die Nutzung dieser Produkte generierten Daten standardmäßig für Nutzer zugänglich zu machen (Art. 3), sowie die Anforderung, dass diese Daten in einem portablen, maschinenlesbaren Format verfügbar sind (Art. 4).
- Art. 3(1) — access by design obligation for connected products
- Art. 3(2) — data accessibility without additional cost to the user
- Art. 4(1) — portability in a commonly used, machine-readable format
- Art. 4(2) — third-party receipt of data at user request
Modul B — Datenweitergabe an Dritte (Art. 5–6, 9)
Deckt die Verpflichtung von Dateninhabern ab, Daten auf Nutzeranfrage an nominierte Dritte weiterzugeben (Art. 5), die Bedingungen für den Drittanbieterzugang (Art. 6) und die Regeln zur Vergütung (Art. 9).
- Art. 5(1) — obligation to share data with nominated third parties
- Art. 6(1) — conditions for third-party data access
- Art. 6(2)(e) — purpose limitation for data recipients
- Art. 9(1) — reasonable and non-discriminatory compensation
- Art. 9(2) — prohibition on profit-generating charges for B2C sharing
Modul C — Vertragsklarheit (Art. 13–14)
Deckt das Verbot unfairer Vertragsbedingungen in B2B-Datenweitergabevereinbarungen ab (Art. 13). Die Verordnung listet bestimmte Klauseltypen auf, die automatisch nichtig und nicht durchsetzbar sind.
- Art. 13(1) — general fairness requirement for B2B data sharing terms
- Art. 13(2)(a–d) — blacklisted clause types
- Art. 14 — unfair terms in contracts with SMEs
Modul D — Cloud-Wechsel (Art. 23–31)
Deckt die Verpflichtungen von Cloud-Dienstleistern ab, Kundenwechsel aktiv zu erleichtern (Art. 25), sowie das schrittweise Verbot von Egress-Gebühren (Art. 29).
- Art. 25(1) — obligation to actively facilitate switching
- Art. 29(1) — prohibition on egress fees exceeding cost (from Sept 2027)
Modul E — Datenzugang des öffentlichen Sektors (Art. 15–22)
Deckt das Recht öffentlicher Stellen ab, unter außergewöhnlichen Umständen nicht-personenbezogene Daten von Dateninhabern anzufordern (Art. 15–17).
- Art. 15 — right of public sector bodies to request data
- Art. 17–19 — conditions, safeguards and response obligations
Modul F — DSGVO und Schnittstelle personenbezogener Daten
Der Data Act weicht nicht von der DSGVO ab (Art. 1(4)). Wo Produkt- oder Dienstdaten personenbezogene Daten enthalten, erfordern Data Act-mandatierte Weitergabeaktivitäten eine eigenständige DSGVO-Rechtsgrundlage.
- Art. 1(4) Data Act — non-derogation from GDPR
- GDPR Art. 6 — lawful basis for processing
- GDPR Art. 35 — Data Protection Impact Assessment
Bewertungsmethodik
Jede anwendbare Pflicht wird bewertet: Konform (1,0), Teilweise (0,5) oder Lücke (0,0). Der Modulscore ist der Mittelwert aller Befundscores, ausgedrückt als Prozentsatz.
Einschränkungen
Die Bewertung basiert auf selbst gemeldeten Antworten. Data Act Checker verifiziert keine Antworten, prüft keine technischen Systeme oder Verträge. Der Bericht ist ein strukturierter Ausgangspunkt für die Compliance-Prüfung, kein Ersatz für Rechtsberatung.
Version
Diese Methodik spiegelt die Verordnung (EU) 2023/2854 wider, die ab dem 12. September 2025 gilt. Zuletzt überprüft: Mai 2026.
Transparent gestaltet
Jeder Befund in Ihrem Bericht zitiert den spezifischen Artikel, aus dem er abgeleitet wird. Holen Sie sich noch heute Ihren kostenlosen Bericht.