Cloud- und Datenverarbeitungsdienste
EU Data Act für Cloud-Dienste
Der EU Data Act enthält Regeln, die Anbieter von Cloud-, Hosting-, Plattform-, Infrastruktur-, Software- und anderen Datenverarbeitungsdiensten betreffen.
Warum Cloud-Anbieter aufpassen sollten
Der Data Act enthält Maßnahmen, die Kunden den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern sollen. Dies kann Verträge, Ausstiegsprozesse, technischen Migrationssupport, Exportformate und Wechselgebühren betreffen.
Wer könnte betroffen sein?
- Cloud-Hosting-Anbieter.
- SaaS-Plattformen.
- PaaS- und IaaS-Anbieter.
- Managed-Hosting-Anbieter.
- Datenspeicher- und Verarbeitungsplattformen.
- Unternehmen, die Kundendatenumgebungen oder Analyseplattformen anbieten.
Was sollten Sie prüfen?
Anbieter sollten prüfen, ob Kunden Daten exportieren, Workloads migrieren, Dienste kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln können, ohne unnötige technische oder vertragliche Hindernisse.
Praktische Prüfungen
Fragen für Cloud- und SaaS-Teams
Können Kunden Daten exportieren?
Prüfen Sie, ob Kundendaten in einem nutzbaren Format ohne übermäßigen manuellen Aufwand exportiert werden können.
Sind Ausstiegsbedingungen klar?
Prüfen Sie Kündigungs-, Frist-, Support-, Migrations- und Nachkündigungszugriffsklauseln.
Gibt es technische Hindernisse?
Identifizieren Sie proprietäre Formate, fehlende APIs, manuelle Prozesse oder Architektur, die einen Wechsel erschwert.
Sind Gebühren verhältnismäßig?
Prüfen Sie, ob Wechsel-, Export- oder Migrationsgebühren als übermäßig oder hinderlich angesehen werden könnten.
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