Vergütung und FRAND
Datenvergütung und FRAND-Bedingungen im EU Data Act
Wenn Sie Daten mit einem anderen Unternehmen teilen müssen, dürfen Sie dafür etwas verlangen? In der Regel ja — aber nur zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden (FRAND-)Bedingungen. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie verlangen dürfen, und den besonderen Schutz für KMU.
Was bedeutet FRAND?
FRAND steht für fair, angemessen und nichtdiskriminierend. Wenn der Data Act Sie verpflichtet, einem anderen Unternehmen Daten bereitzustellen, verlangt Artikel 8, dass Sie dies zu FRAND-Bedingungen und auf transparente Weise tun — Sie dürfen Ihre Kontrolle über die Daten nicht nutzen, um einseitige oder überhöhte Bedingungen durchzusetzen.
Nichtdiskriminierend bedeutet, dass vergleichbare Datenempfänger gleich behandelt werden müssen. Wird eine Bedingung angefochten, muss der Dateninhaber — nicht der Empfänger — nachweisen, dass sie nicht diskriminierend ist.
Was dürfen Sie verlangen?
Artikel 9 erlaubt es einem Dateninhaber und einem Datenempfänger, eine Vergütung für die Bereitstellung von Daten zwischen Unternehmen zu vereinbaren. Sie muss angemessen und nichtdiskriminierend sein und darf eine Marge enthalten. Zu den relevanten Kosten zählen die Formatierung der Daten, die elektronische Übermittlung, die Speicherung sowie die Investitionen in die Erhebung und Erzeugung der Daten.
Sie müssen außerdem transparent sein: Geben Sie dem Empfänger ausreichend Details dazu, wie die Vergütung berechnet wird, damit er prüfen kann, ob sie den Vorgaben entspricht. Denken Sie daran, dass der Zugang der Nutzer zu ihren eigenen Daten kostenlos ist — die Vergütung gilt nur für Datenempfänger, die Dritte sind.
Die KMU-Ausnahme
Für kleinere Empfänger gilt ein wichtiger Schutz. Ist der Datenempfänger ein KMU oder eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, darf die Vergütung die unmittelbar mit der Bereitstellung der Daten verbundenen Kosten nicht übersteigen — eine Gewinnmarge ist nicht zulässig (Art. 9 Abs. 4).
Die Grundregeln
Wie eine angemessene Vergütung aussieht
Kostenbezogen
Auf tatsächlichen Kosten beruhend — Formatierung, Übermittlung, Speicherung und Investitionen in die Datenerzeugung.
Nichtdiskriminierend
Vergleichbare Empfänger zahlen vergleichbare Preise; jeden Unterschied müssen Sie rechtfertigen können.
Transparent
Zeigen Sie dem Empfänger, wie der Betrag berechnet wird — detailliert genug, um überprüft zu werden.
Nicht überhöht
Preise, die den Zugang blockieren oder unfairen Wert abschöpfen sollen, können angefochten werden.
Richtig umsetzen
So legen Sie eine belastbare Vergütung fest
Ihre Kosten dokumentieren
Erfassen Sie die Kosten für Formatierung, Übermittlung, Speicherung und Datenerzeugung hinter Ihrem Preis.
KMU-Empfänger kennzeichnen
Erkennen Sie KMU und Forschungseinrichtungen als Empfänger, damit Sie die reine Kostengrenze anwenden.
Preise konsistent halten
Verwenden Sie über vergleichbare Empfänger hinweg eine konsistente, belegbare Grundlage, um nichtdiskriminierend zu bleiben.
Den Streitbeilegungsweg kennen
Können Sie sich nicht einigen, bieten zertifizierte Streitbeilegungsstellen eine schnelle, kostengünstige Lösung (Art. 10).
Ihre Position prüfen
Sehen Sie, wie Ihre Datenweitergabe-Bedingungen abschneiden
Beantworten Sie einige Fragen für eine kostenlose Einschätzung, ob Ihre Entgelte und Bedingungen für die Datenweitergabe Data-Act-konform sind.